Die Satzung einer Genossenschaft wird vom Gesetz gefordert und legt die grundlegenden „Spielregeln“ fest, nach denen der Geschäftsbetrieb ablaufen soll. Natürlich braucht auch BümEL eine Satzung. Hier findet Ihr den Vorschlag des Gründungsteams. Macht Euch gerne schon damit vertraut! Beschlossen wird die Satzung auf der Gründungsversammlung am 29.06.2025 von allen Anwesenden.
Wesentliche Inhalte
- Grundlegende Inhalte wie Name, Sitz und Gegenstand der Genossenschaft
- Jede natürliche sowie juristische Person kann grundsätzlich Mitglied werden.
- Jedes Mitglied (egal ob natürlich oder juristisch) hat eine Stimme in der Generalversammlung. Das Stimmrecht ist auch unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Anteile.
- Ein Anteil kostet 100€.
- Man muss mindestens ein Anteil und kann beliebig viele Anteile zeichnen.
- Gründungsanteile bekommen 20% mehr Gewinnausschüttung als reguläre Anteile. Pro Mitglied können maximal 10 Gründungsanteile bis spätestens zum 31.07.2025 gezeichnet werden.
- Es gibt keine Nachschusspflicht für Mitglieder.
- Eine Generalversammlung ist immer beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Dafür ist keine Mindestanzahl anwesender Mitglieder erforderlich.
- Der Vorstand bestehend aus mindestens zwei Personen leitet die Genossenschaft. Er wird vom Aufsichtsrat bestellt.
- Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Personen und wird von der Generalversammlung gewählt.
- Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten ehrenamtlich.
Änderungsvorschläge?
Bitte melde Dich bei uns unter info@buemel.de!
